Wer muss über Hochzeit ohne Namensänderung informiert werden?

Hochzeit ohne Namensänderung – wer muss informiert werden?

Als frisch Vermählte stellt man sich oft die Frage, wem man von seiner Hochzeit ohne Namensänderung berichten sollte. Es gibt eine Vielzahl an Personen und Institutionen, die über die Veränderung des Beziehungsstatus informiert werden sollten. In diesem Text möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick geben, damit Sie in der Planung Ihrer Hochzeit nichts vergessen.

Familie und Freunde informieren

Der erste Schritt nach der Hochzeit sollte sein, die Familie, Freunde und nahestehenden Personen über die Trauung ohne Namensänderung zu informieren. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen, wie zum Beispiel durch eine Hochzeitskarte, eine WhatsApp-Nachricht oder auch durch ein persönliches Gespräch. Schließlich sind Ihre Liebsten auch die ersten Personen, mit denen Sie die Freude über Ihre Heirat teilen möchten.

Arbeitgeber und Versicherungen

Als Nächstes sollten Sie Ihren Arbeitgeber und Ihre Versicherungen informieren. Dort müssen Änderungen bezüglich des Familienstands vorgenommen werden, um beispielsweise die Lohnabrechnung, die Sozialversicherung, die Steuerklasse und den Krankenversicherungsbeitrag anzupassen. Je früher Sie dies erledigen, desto besser ist es für alle Seiten.

Banken und Finanzinstitute

Sollten Sie gemeinsame Konten und Finanzen mit Ihrem Partner haben oder planen, diese zu eröffnen, sollten Sie auch Ihre Bank und alle anderen Finanzinstitute informieren. Diese haben dann die Möglichkeit, gemeinsame Konten zu eröffnen, bestehende Konten umzuschreiben und die Namensänderung auf allen relevanten Dokumenten zu aktualisieren.

FAQs:

1. Muss ich den Einwohnermeldeamt informieren?
Ja, das Einwohnermeldeamt muss auch über die Heirat ohne Namensänderung informiert werden, damit Ihre Personalien auf dem neusten Stand sind.

2. Muss ich meinen Arbeitgeber sofort informieren?
Es ist ratsam, den Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren. Dennoch haben Sie bis zu vier Wochen Zeit, um diese Information weiterzugeben.

siehe auch  Wann hängt man den Kranz zur goldenen Hochzeit auf?

3. Muss ich meine Krankenkasse informieren?
Ja, auch Ihre Krankenkasse muss informiert werden. Somit wird Ihre Versicherung auf den neuesten Stand gebracht und eventuelle Änderungen können umgehend vorgenommen werden.

4. Muss ich den Nachnamen meines Partners auf dem Personalausweis oder Reisepass ändern?
Nein, bei einer Hochzeit ohne Namensänderung bleibt Ihr Nachname unverändert. Sie müssen lediglich Ihre Dokumente aktualisieren und Ihre Heiratsurkunde vorlegen.

5. Was passiert, wenn ich vergesse eine Institution zu informieren?
Falls Sie eine Institution vergessen haben, sollten Sie diese schnellstmöglich benachrichtigen. Dies kann dazu führen, dass Fehler und Verzögerungen in der Bearbeitung auftreten.

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